Bei den Führerscheinklassen ist einiges passiert. Seit Anfang 2020 gelten neue Regelungen, welche vor allem den Zweiradsektor betreffen.
Damit Ihr hier genau informiert seid, haben wir alle wichtigen Infos nach Alter für euch zusammengefasst.
Ab 15 Jahre
Mofa bis 25km/h
Wie gehabt, darf mit 15 Jahren ein Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h und einem Hubraum von maximal 50ccm gefahren werden.
Dazu gehören auch die gedrosselten „50er Roller“, welche nachträglich auf 25km/h gebracht werden. Neu: Ist das Fahrzeug werkseitig mit einem Doppelsitz ausgestattet, darf ab sofort auch eine zweite Person mitgenommen werden. Der zweite Sitz wird bei der Drosselung nicht mehr aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen.
Es ist lediglich eine Prüfbescheinigung erforderlich, welche in jeder Fahrschule erlangt werden kann. Fahrer, die 1965 oder frührer geboren sind, brauchen keine Prüfbescheinigung und müssen lediglich ihren Personalausweis mitführen.
Neu: Klasse AM, Zweiräder bis 45km/h
Das Mindestalter für den Klasse AM Führerschein wurde im Januar 2020 gesenkt. Der Rollerführerschein darf nun ab 15 Jahren erworben werden. Bislang lag das Mindestalter bei 16 Jahren. Diese Regelung kann von Bundesland zu Bundesland variieren. In NRW gilt die neue Regelung seit dem 14. Januar 2020.
Der Autoführerschein ab 17 (begleitetes Fahren) beinhaltet übrigens die Führerscheinklasse AM.
Ab 16 Jahre
Klasse A1, 125er ohne 80km/h Begrenzung
Bereits 2013 wurde die „80km/h Regelung“ für die Führerscheinklasse A1 aufgehoben. Es gibt keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr, jedoch darf der Hubraum weiterhin 125ccm nicht übersteigen. Das Leistungslimit liegt bei 11kw (15PS), wobei das maximale Leistungsgewicht bei 0,1kw pro Kilogramm nicht übersteigen darf.
Wer 2 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse A1 ist, hat zudem Vorteile beim Erwerb der Klasse A2. Man spart sich z.B. eine zweite theoretische Prüfung. Genauere Infos dazu gibt es in der Fahrschule.
Über 18 Jahre
Neu: Klasse B196, 125er mit Autoführerschein
Wer den Autoführerschein vor dem 01.04.1980 erworben hat, besitzt automatisch die Führerscheinklasse A1 und darf Motorräder mit 125ccm fahren.
Neu: Seit dem 1. Januar 2020 gibt es die Möglichkeit mit dem Autoführerschein vereinfacht an die Fahrerlaubnis für 125ccm Motorräder zu kommen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- mindestens 25 Jahre alt
- 5 Jahre im Besitz der Führerschein Klasse B
- 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten Theorie
- 5 Unterrichtseinheiten á 90 Praxis
Es muss keine Prüfung abgelegt werden. Je nach Fahrschule, können die Unterrichtseinheiten variieren (z.B. 8×45 Minuten Theorie). Insgesamt kommt man allerdings immer auf 13,5 Zeitstunden die investiert werden müssen.
Was viele nicht wissen: Der Führerschein B196 gilt nur in Deutschland. Man darf beispielsweise keine 125ccm Roller im Auslandsurlaub fahren. Zudem gilt der Stufenaufstieg von A1 auf A2 nicht.
Keine Dreiräder mit PKW Führerschein
Bisher war es möglich mit dem PKW Führerschein jedes Trike zu führen. Ihr wisst schon, die chopperähnlichen Fahrzeuge mit drei Rädern. Ab sofort wird ein Trike als Motorrad angesehen und benötigt den entsprechenden Führerschein.
Glücklicherweise greift die Regel erst nach dem 19. Januar 2013. Wer seinen Autoführerschein vor dem 19. Januar 2013 bestanden hat, kann weiterhin das Triker-Leben genießen ohne einen Motorradführerschein zu besitzen.
Leider gilt diese Regelung auch für die beliebten Dreirad Motorroller. Motorradführerschein Verweigerer konnten bisher Fahrzeuge wie die Piaggio MP3 LT mit dem PKW Führerschein fahren. Ab sofort ist das allen Führerscheinneulingen verwehrt. Es gilt die selbe Regel wie bei den Trikes.
Führerscheinerweiterung B196:
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B ( Auto) nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 mit 125ccm in Deutschland fahren. Wichtig: Nur in Deutschland gültig!!) Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert.
Noch Fragen?
Unsere befreundete Partner-Fahrschule „FR“ in Werne steht euch bei detaillierten Fragen gerne zur Verfügung.
Einfach unter 02389-9285500 anrufen und schön grüßen